Gesetzliche Grundlagen

Seit 1. Januar 2003 gilt in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz (LHundG NRW vom 18.12.2002). Dieses Gesetz gilt für alle Hunde. Zwar gibt es einige Vorschriften, welche nur bei der Haltung bestimmter Hunderassen oder -gruppen gelten, aber an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der §2 die Leinenpflicht für alle Hunde definiert.

Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW [1]Quelle: https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/allgemeine-informationen-kammer-und-versorgungswerk/sachkundebescheinigungen-lhundg/96-sachkundebescheinigung

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. 

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die 

  • erforderliche Sachkunde und die
  • Zuverlässigkeit besitzt,
  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
  • und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

Nachfolgend finden Sie die Fragebögen sowie die dazugehörigen Lösungsschablone.

Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe kümmert sich für diese Region um den Sachkundenachweis.

Ein wenig mehr über Recht und Gesetzt in NRW findest du hier.

Ich habe Hundeerfahrung

Oft höre ich die Sätze: Ich brauche den Sachkundenachweis nicht. Ich habe seit 20 Jahren Hunde.

Wenn ich bei der Stadtverwaltung meinen Hund anmelde wird in machen Städten kein Sachkundenachweis verlangt wenn man mehrere Jahre Hundeerfahrung nachweisen kann und wenn man nicht den ersten Hund anmeldet. Dadurch brauch man, wenn die Anmeldung des ersten Hundes vor inkrafttreten dieses Gesetzes lag, keinen Sachkundenachweis.

Aber ist das auch sinnvoll? Nein. Meiner Meinung nach sollte jeder den Sachkundenachweis machen der einen Hund sein Eigen nennt. Er ist nicht schwer, nicht teuer (ca. 40.00 €) und bescheinigt die Sachkunde. Einige Fehler die von vielen Hundebesitzer gemacht werden, lassen sich hiermit verhindern.

Da der Sachkundenachweis die Sachkunde des Hundehalters prüft bin ich der Meinung dass jeder Hundeführer diesen Sachkundenachweis machen sollte. Jeder Hund, egal ob es ein Irischer Wolfshund oder ein Yorkshire Terrier ist, ist ein Hund der richtig geführt werden will.

Diejenigen, die vielleicht noch die Begleithundeprüfung ablegen wollen, oder Sportarten wie Flyball, Agility, Obedience oder andere Sportarten die bewertet werden, ist der Sachkundenachweis zwingend vorgeschrieben. Egal wie groß oder wie schwer der Hund ist.

References

References
1 Quelle: https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/allgemeine-informationen-kammer-und-versorgungswerk/sachkundebescheinigungen-lhundg/96-sachkundebescheinigung